Zutrittskontrollsysteme steuern und protokollieren den Zutritt über die vom Betreiber festgelegte Regeln „WER−WANN−WOHIN“. Ziel ist nur berechtigten Personen Zugang zu den für sie freigegebenen Bereichen in Gebäuden oder geschützten Arealen auf einem Gelände zu gewähren.
Die Zutritts-Berechtigungen können zeitlich begrenzt werden (Ablauffrist, Uhrzeit). Verlorene „Schlüssel“ werden einfach gesperrt, Berechtigungen für Mitarbeiter in Sekundenschnelle geändert. Die Zutritts-Rechte können von Menschen, z. B. Mitarbeitern eines Sicherheitsdienstes oder auch von
technischen Zutrittskontrollsystemen anhand von Identitätsnachweisen überprüft werden.
Zutrittskontrollsysteme werden an Orten/Objekten/Arealen mit erhöhten Sicherheitsanforderungen, z.B. Airports, Rechenzentren, Chemielaboren, wissenschaftlichen Einrichtungen, Industrieanlagen, staatlichen Objekten usw. angewendet und bedürfen einer gründlichen Recherche aller betrieblichen Gegebenheiten.