Überfallmeldeanlagen (ÜMA) sind Gefahrenmeldeanlagen. Sie alarmieren bei einem Überfall/Notfall z.B. eine Notruf-und Serviceleitstelle, den Wachdienst oder direkt die Polizei. Dies geschieht in der Regel ohne örtliche Signalisierung um keine Panikhandlungen der Täter zu provozieren.
Die ÜMA meldet den manuell vom Opfer ausgelösten Alarm eines Funksenders oder stationären Überfall/Notrufmelders an eine vorher bestimmte zuständige Stelle.
Für Banken, Sparkassen und andere Kreditinstitute sind Überfallmeldeanlagen durch die zuständige Berufsgenossenschaft verpflichtend vorgeschrieben.
Moderne ÜMA werden heute nur noch selten separat installiert, in modernen Einbruchmeldeanlagen ist die ÜMA üblicherweise integriert.